16
Dec
user Posted by sop category Category: Rechtliches, SEO, Usability comments Comments (0)

Mein erster Gedanke als ich es las: Schön, dass es nicht mir passiert.

Worum es geht?

Um die vermutlich sehr spannend werdende Auseinandersetzung zwischen dem Straßenverkehrsamt Siegburg und einem KFZ-Portal.

Was ist passiert?

Das Straßenverkehrsamt Siegburg scheint “not amused” zu sein, was bei Google als Suchresultat geliefert wird und um das zu korregieren wurde die Rechtsabteilung des Kreises Rhein Sieg von der Kette gelassen und mahnt ab. Sollten die Seiten nicht enfernt und eine Unterlassungserklärung geschickt werden, dann wird der Ordnungswidrigkeiten Joker gespielt.

Die Begründung

Das KFZ-Portal erwecke den Eindruck eine offizielle Seite zu sein (also quasi sowas wie Amtsanmaßung) und verstosse daher sowohl gegen das Namensrecht als auch gegen das UWG.

Die Frage des ratlosen Portalbetreibers

Der abgemahnte Portalbetreiber Axel Metayer stellt nun in seinem Blog die Frage nach “was soll ich tun, wie würdet ihr da reagieren?”.

WIe ich es sehe

Das KFZ-Portal liefert dem interessierten Nutzer – sowie es auch die Gelben Seiten oder das Telefonbuch bieten – Kontaktinformationen in Form von Adresse, Telefon und Email von Ansprechpartnern.

Und wenn man Informationen bietet, dann ist es natürlich sinnvoll diese auch zu sortieren und zu strukturieren, also mit Titel und Überschrift zu versehen => Folge: Google findet diese Informationen und listet sie in seinen Suchergebnissen.

Ich finde auch nicht, dass man Herrn Metayer vorwerfen kann, dass er sich als Amt oder Vertreter des Amts ausgibt. In der Header Grafik ist klar “kfz.net – Dein Autoportal” zu lesen und eine Überschrift “Zulassungstelle Siegburg” reicht imho nicht mal im Ansatz aus, um einen verständigen Bürger (ich glaube diese Person wurde mir in meinen Rechtsvorlesungen zum UWG immer als Referenz genannt) glauben zu lassen, dass er auf einer offiziellen Seite sei. Wäre die Domain eine andere wie z.B. www.verkehrsamt-siegburg.de , dann sähe es anders aus.

Aber wie soll ich den Informationen über eine Firma oder Institution kommunizieren, ohne den Namen zu nennen? Soll ich von “Bekleidung” , “Damenbekleidung” oder “hippe Bekleidung für Teenies” allgemein reden, wenn es konkret um den H&M Onlineshop geht? Oder von neuen Herausforderungens statt von Jobs und Stellenangeboten bei jobleads? Von einem Bildentwickler im süddeutschen Raum statt konkret von Fotkasten? Das kann ja wohl schlecht die Antwort sein… vielleicht in der rein rechtlichen Betrachtung (aber selbst da scheint es mir im Sinne des Wettbewerbs unwahrscheinlich), keines Falls unter dem Gesichtspunkt der Usability und der Information des Internetnutzers (was eben auch mal bedeutet, dass die Niederlassungstelle nicht nur virtuellen Beifall sondern auch mal schlechte Kritiken erntet).

Fazit

Wie gesagt, ein Glück ist es nicht mir passiert. Denn im Gegensatz zu “normalen” Firmen kann ich mir gut vorstellen, dass der abmahnende Amtsschimmel aus Siegburg sehr hartnäckig sein kann und nicht an den Leitsatz “There is no such thing as bad publicity except your own obituary.” (Brendan Behan) glaubt.

Eigentlich sollte man dem Kollegen Metayer raten, durchzuhalten und zu kämpfen aber manchmal sollte der Klügere ja auch nachgeben und der erste Treffer bei Google zum Thema “Straßenverkersamt Siegburg” hat das wohl schon getan und seinen Title Tag mit der Info (keine offizielle Seite des Amts) versehen. Wenn das der Rechtsabteilung reicht – pragmatisch sein und das auch so machen.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg bei der Auseinandersetzung und bin auf das Resultat gespannt.

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09
Oct
user Posted by sop category Category: Internet & Online, SEA, SEM, Usability comments Comments (0)

Ein sehr schönes Beispiel für die erfolgreiche Nutzung von Regional Targeting in Adwords findet man (als Hamburger) unter der Suche “pizza”:

Von den fünf Adwords Kunden machen sich neben Pizza.de auch lieferservice.de, bringbutler.de und croquemaster.de die Mühe und steuern regional auf Hamburg aus.

Croquemaster ist wohl das “klassische” Beispiel für Regional Targeting: wenn ich regional begrenzt liefere, dann macht nationale Werbung keinen Sinn. Das Adword Lehrbuch Beispiel.

Die anderen drei fallen nicht in diese Kategorie und machen sich trotzdem die Mühe? Nun, schauen wir uns pizza.de näher an, dann sehen wir recht schnell, dass hier ganz konsequent Regional Targeting genutzt wird, um den User besser anzusprechen.

1. Hamburg taucht in der Headline und im Text der Anzeige auf (man hätte hier auch über die Display URL pizza.de/hamburg nachdenken können bzw. diese für einen vergleichenden Test nutzen)

2. Die Landingpage passt auch sehr gut, die sieht nämlich so aus:

Lokalbzug wird über Umrißkarte hergestellt, genaue PLZ kann ganz oben in die Inputbox eingegeben werden, schon ne gut Landingpage wie ich finde.

Bei lieferservice.de und bringbutler.de hätte man es auch sein lassen können mit Regional Targeting, kein angepasster Text und die Landingpage hat auch nix mit Hamburg zu tun. Also nur Mehraufwand, mehr Kampagnen zu steuern (Regional Targeting erfolgt auf Kampagnenebene) und keine Nutzung der potentiellen Vorteile! Setzen, Sechs.

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