Interessantes erreichte mich gestern der PM auf qype. Verschiedene User berichten an dieser Stelle über Abmahnungen aufgrund von negativen Einträgen bei qype die sie erhalten haben (bzw. die Ihnen angedroht wurden) .
600 Euro sollen hier fällig werden, wenn man den sich nicht vorbildlich verhält und nur gutes über die Gaststätten seiner Wahl schreibt. Was sagt uns das?
1. Das vielleicht findige Anwälte wieder mal eine neue Abmahnmethodik entwickelt haben. (Hierzu fällt mir ein Spruch ein, den John Le Carré seinem Protagonisten Ted Mundy in Absolute Friends mehrmals in den Mund legt, den schreibe ich aber mal lieber nicht auf, wg. der Abmahngefahr).
2. Das Gaststätten die bei qype nicht gut abschneiden, den scheinbar einfachsten aber aus meiner Sicht auch mit Abstand schlechtesten Weg wählen, um das zu korregieren (wobei ich in letzter Zeit auch immer öfter das Gefühl habe, dass Gastwirte das Thema Online Reputation Management für sich entdecken, das jedoch mit der Holzhammer Methode z.B. per gefakter Einträge durchsetzen wollen).
Philosophisches Fazit von meiner Seite (basierend auf soliden juristischem Halbwissen und bisher nicht abgemahnt seiend): sollte sowas in Haus trudeln, dann macht es aus meiner Sicht eigentlich keinen Sinn nachzugeben. Schließlich kann ich doch wohl auch negative Kritik üben (solange diese sachlich ist).
Die Aussage: “Im Laden XYZ ist das Essen meist lauwarm und die Bedienung unfreundlich” muss jawohl erlaubt sein. Ohne hier den Sturm auf die digitalen Barrikaden ausrufen zu wollen: Irgendwo steht im Grundgesetz ja wohl was von Meinungsfreiheit.
Tags: abmahnungen, Communities, online reputation management, qype —
April 19th, 2009 at 23:09
Die von dir erwähnte Aussage (?Im Laden XYZ ist das Essen meist lauwarm und die Bedienung unfreundlich?) fällt meiner Meinung nach nicht unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, da sie eine Tatsachenbehauptung ist, und keine Meinung.
Wer so etwas schreibt, muss im Zweifelsfall vor Gericht beweisen können, dass das Essen an den meisten Tagen, an denen das Restaurant bisher geöffnet war, nach dem Empfinden der meisten Kunden (oder nach irgendwelchen objektiv verifizierbaren Standards) lauwarm war.
Unbedenklich dürfte es sein, Folgendes zu schreiben: “Bei all meinen Besuchen (insgesamt drei) empfanden meine Begleitung und ich das Essen als lauwarm. Und die Bedienungen behandelten uns jedes Mal sehr unfreundlich.”